Elezioni al Consiglio nazionale del 19.10.2003
Sommario
Abbreviazioni e riferimenti

Fondamenti giuridici Svitto
Wahlgesetz (WG )
del . .; approvato il . .

Wahl- und Abstimmungsgesetz (WAG )
Atto di base del 15.10.1970; approvato il
Ultima modifica del 10.02.1999; approvata il 04.05.1999

Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz (VWAG )
Atto di base del 19.10.1999; approvato il 02.11.1999


Voto anticipato
Vorurnen mindestens je ½ Stunde an 2 der 4 Vortage zu öffnen (WAG 27 II in Verbindung mit I) oder Abgabe des Stimmcouverts auf der Gemeindekanzlei zu ermöglichen.
Wanderurnen können vom Gemeinderat insbesondere für Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime eingesetzt werden (WAG 21 III).
Stimmberechtigte können das Rücksendecouvert verschlossen der Gemeindekanzlei abgeben oder in deren Briefkasten werfen (VWAG 8 c).
Voto per corrispondenza
Die Stimmberechtigten können das Rücksendecouvert frankiert bei einer Postslelle aufgeben (VWAG 8 c).
Voto per rappresentanza
Nicht vorgesehen.
Für Stimmberechtigte, welche die Stimmabgabe nicht selbst vollziehen können, handelt ein Mitglied des Wahlbüros an ihrer Stelle und nach ihren Weisungen (WAG 28 II).